„Asset-Protektion“
Eine Analyse
Was fällt Dir als Erstes ein, wenn Du den Begriff „Lastenausgleich“ hörst? Nun, wenn es im Zusammenhang mit dem Staat verwendet wird, klingt es nach Umverteilung. Und genau das ist damit auch gemeint.
Das Wort hat in Deutschland eine lange „Tradition“ und wird seit etwa zwei Jahren neu diskutiert. Hausbesitzer sollen wohl wieder über einen Lastenausgleich zur Kasse gebeten wurden. Und das möglicherweise bereits 2024 durch eine Zwangshypothek.
Ein Lastenausgleich auf Immobilien ist eine Vermögensabgabe durch die Hintertür.
Wir wissen, dass Finanzminister Christian Lindner dies eigentlich ausschließt. Aber gilt das auch für den Lastenausgleich und was ist das überhaupt?
In dem nachfolgenden Artikel zeigen wir Dir was ein Lastenausgleich ist, wie hoch die Wahrscheinlichkeit der Umsetzung ist, was es für Dich als Haus- / Immobilienbesitzer in Deutschland bedeutet und welche Schritte Du bereits heute gehen kannst um Dich und Dein Eigenheim bis 2024 zu schützen.
Finanztricks reichen nicht mehr
Der Bundeshaushalt ist keineswegs solide finanziert. Das muss der Bundesfinanzminister regelmäßig einräumen. Statt offizieller Schulden schafft ausgerechnet der Liberale Christian Lindner Sondervermögen, für die er indirekt neue Schulden aufnimmt.
Die Kredite nimmt die KfW auf, und zahlt sie dann an den Bund aus. Wer auf solche Buchhaltertricks zurückgreift, dem muss das Wasser bis zum Hals stehen. Erste Ideen, dies über neue Einnahmen zu finanzieren, gab es schon 2020.
Damals dachte Ex-SPD-Chef Sigmar Gabriel darüber nach, wie man die Kosten der Pandemie auf „breite Schultern“ verteilen kann. Der Staat weiß, dass sich bei der Krankenschwester oder der Kassiererin im Supermarkt nicht mehr viel holen lässt.
Also muss eine andere Lösung her. Sigmar Gabriel brachte im Zuge möglicher Haftungen für Impfschäden durch Corona-Vakzine den Lastenausgleich wieder ins Gespräch. Die Idee: Wer ein erhebliches Vermögen hat, zahlt in den Leistungstopf ein.
Daraus werden dann die Entschädigungszahlungen gezahlt. Erhebliche Vermögen zu definieren, ist kein Problem. Bei beweglichem Vermögen ist jedoch die Gefahr groß, dass es ins Ausland verbracht wird.
Die anerkannten Impfschäden sind bisher nicht der Rede wert (die angezeigten schon eher). Wen dieses Thema interessiert, der kann sich die Dokumentation “Died Suddenly” ansehen. Bitchute (auf YouTube bereits gelöscht)
Trotzdem muss der Staat nicht nur seine als Sondervermögen getarnten neuen Schulden finanzieren. Die Aufgaben und damit auch die Belastungen für den Haushalt sind vielfältig.
Der demografische Wandel stellt das Rentensystem und das Gesundheitssystem vor immer neue Herausforderungen. Der Staat hat praktisch zwei Möglichkeiten:
- Das staatliche Sozialsystem für Bankrott zu erklären, was er möglichst lange hinauszögern wird.
- Das marode System aus dem Haushalt stützen.
Auch der Wohlfahrtsstaat ist am Ende. Diese Entwicklung wird noch dadurch gestärkt, dass der Staat in der Krise einen unglaublichen Ehrgeiz entwickelt, möglichst viele Menschen vom „Sozialstaat“ abhängig zu machen.
Hinzu kommen weitere Aspekte, welche den Haushalt strapazieren werden:
- Energiekrise
- hohe Inflation
- enormer Kaufkraftverlust bis weit in die Mitte der Gesellschaft
- Rezession und wahrscheinlich auch eine hohe Arbeitslosigkeit
- weitere Flüchtlingskrisen, etwa durch Extremwetterereignisse
- daraus resultierend zunehmende gesellschaftliche Konflikte, die das Vertrauen in den Staat und die Währung weiter schwinden lassen
- eine für Krisenzeiten viel zu hohe Schuldenquote
Der Staat benötigt neue Einnahmen
Eins ist klar: Wenn der Staat nicht kapitulieren möchte, muss er neue Geldquellen finden. “Gesundheits”minister Karl Lauterbach versucht es mit einer Erhöhung der Krankenkassenbeiträge. Selbst die moderate Erhöhung um 0,3 % haben fast alle politischen Kräfte kritisiert.
Warum, zeigt die Laffer-Kurve sehr schön. Ab einer bestimmten Höhe der Abgabenlast sinken demnach absoluten Steuereinnahmen wieder.
Fehlende Kaufkraft bedeutet weniger Konsum und am Ende auch weniger Ertrag der Unternehmen, die dann auch weniger an den Fiskus zahlen.
Über die sozialen Konsequenzen und die Kosten für den Staat reden wir jetzt mal nicht.
Bleibt also die Frage, wen man noch besteuern kann. „Die Vermögenden“, sagen nicht nur die Linken und die Grünen. Besonders laut fordert das Saskia Esken, die Vorsitzende der SPD.
Problem: Viel Vermögen liegt gar nicht in Deutschland.
Deutschland auf Platz 30 weltweit im Vergleich des Median-Vermögens 2021. Gerade einmal 60.000 USD haben die Deutschen im Median.
Es gibt aber ein Vorbild aus der Nachkriegszeit: „den Lastenausgleich“
Was ist ein Lastenausgleich?
Die Idee stammt eigentlich aus Finnland. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden so die Vertriebenen aus dem heute russischen Karelien entschädigt.
Nach diesem Vorbild wurden auch deutsche Vertriebene, DDR-Flüchtlinge und Opfer, die ihr Hab und Gut durch den Krieg verloren, abgefunden.
Bezahlt wurde dies nicht etwa durch die Allgemeinheit, sondern durch die Vermögenden, die ohne großen Schaden aus dem Krieg kamen.
Dafür wurde 1952 das Lastenausgleichsgesetz geschaffen, das nicht nur regelte, wer einen Anspruch erheben durfte.
Zahlungspflichtig waren Menschen mit einem „erheblichen Einkommen“. Gemeint waren vor allem jene, die Immobilien hatten.
Warum?
Immobilien kann man nicht ins Ausland transferieren und so einfach verstecken.
Wie hoch war der Lastenausgleich?
Die Abgabe betrug 50 % des damals berechneten Vermögenswertes, der in 120 vierteljährlichen Raten zahlbar war.
Die Betroffenen mussten 30 Jahre lang zahlen. Dadurch betrug die jährliche Belastung für die Betroffenen “nur” 1,67 % im Jahr.
So konnten die Immobilienbesitzer die Abgabe aus den laufenden Erträgen bezahlen.
Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass die Höhe der Abgabe nach der Höhe des Vermögens mit Stand vom 21. Juni 1948 berechnet wurde. Das Lastenausgleichsgesetz trat aber erst September 1952 in Kraft. Somit wurde Vermögen rückwirkend enteignet!
Eigentlich hätte die Aktion 1982 zu Ende sein müssen. Sie ist es gesetzlich nicht, denn das Lastenausgleichsgesetz ist immer noch in Kraft. Die Verteilung der Gelder dauert bis heute an.
Dies hatte vor allem damit zu tun, dass nach der deutschen Wiedervereinigung neue Ansprüche entstanden. Erst ab 1996 konnten keine neuen Ansprüche mehr gestellt werden.
Übrigens: Das Grundgesetz erlaubt diese Handhabe. Zwar schützt die Verfassung Privateigentum, sagt aber gleichzeitig: „Eigentum verpflichtet“ (Artikel 14, Absatz 2).
Was passiert 2024, was wurde geändert und wie realistisch ist das Szenario?
Ist ein Lastenausgleichsgesetz bereits beschlossen?
Seit einigen Jahren, besonders seit Beginn der Coronapandemie, kursieren Gerüchte, dass der Bund Vermögende stärker zur Kasse bitten und gegebenenfalls enteignen möchte.
Anhaltspunkte gab es dafür einige. Neben den Verlautbarungen aus der Politik, besonders aus der SPD, gab es auch praktische Maßnahmen.
Obwohl die Gründe für das Lastenausgleichsgesetz (die Folgen des Krieges) entfallen sind, hat die Merkel-Regierung 2019/20 das Lastenausgleichsgesetz geändert.
Auf Seite 49 kannst Du folgendes lesen:
“In § 276 Absatz 1 Satz 3 erster Halbsatz werden die Wörter „Bundesversorgungsgesetz mit Ausnahme der Vorschriften über die Kriegsopferfürsorge“ durch die Wörter „Fünften Kapitel oder nach § 143 oder nach § 151 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch“ ersetzt.
2. § 292 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort „Kriegsopferfürsorge“ durch die Wörter „Sozialen Entschädigung“ ersetzt.”
Lastenausgleichsgesetz geändert und bereits ab 2024 geplant
Diese Änderungen in § 151 und § 143 sollen 2024 in Kraft treten. Damit einher ging die Neufassung des 14. Sozialgesetzbuches.
Damit wurde ein neuer Personenkreis als mögliche Empfänger von Zahlungen aus dem Lastenausgleich definiert.
Enthalten sind jetzt Opfer von Gewalttaten oder durch Terroranschläge sowie Menschen, die gesundheitliche Folgen aufgrund einer zugelassenen Impfung erleiden.
Aus dem Gesetzestext geht nicht hervor, dass die Mittel für die Zahlungen aus privatem Vermögen bezahlt werden sollen.
Lastenausgleich betrifft Immobilien & Hausbesitzer? Droht eine Zwangshypothek?
Es ist nicht definiert, dass nur Hausbesitzer enteignet werden können. Potenziell kann jedes Vermögen diese Zwangsabgabe treffen.
Immobilien eignen sich jedoch für die benötigten Einnahmen hervorragend. Ihr Wert stieg zwischen 2011 und 2021 im Schnitt um 5,8 % pro Jahr.
Dass es in den zehn Jahren davor nur 0,25 % waren und dass deutsche Wirtschaftsinstitute für die kommenden Jahre mit fallenden Immobilienpreisen rechnen, dürfte die Politiker weniger interessieren.
Es geht ja schließlich darum so viel zu rauben wie nur irgendwie möglich und für die eigene Inkompetenz den dummen Michel zahlen zu lassen.
Corona-Impfschäden benötigen keine Sonderfinanzierung
Mit Corona dürfte die Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes nichts zu tun haben. Die Zahl der Anträge auf Entschädigung wegen eines Impfschadens liegt bei 1.200. Nur 18 wurden bisher bewilligt.
Auch hieran kann man erkennen, wie versucht wird alles unter den Teppich zu kehren. Ein offener Diskurs über die Schäden der „Zwangsschlumpfungen“ ist nicht gewollt.
Hinzu kommt, dass in Berlin 2019 wohl niemand wissen konnte, welche Dimension die Pandemie annimmt. Die ersten Fälle gab es ja in Europa erst 2020. Möglicherweise wurde das 14. Sozialgesetzbuch aus einer ganz simplen Erwägung geändert.
Wenn es hart auf hart kommt, ist bei den Immobilienbesitzern das meiste Geld zu holen. Während die deutsche Volkswirtschaft ein BIP 2021 in Höhe von 3,5 Billionen Euro erwirtschaftete, beträgt das Immobilienvermögen 2020 rund 14,7 Billionen Euro. Das ist mehr als das Vierfache der Wirtschaftsleistung.
Achtung! Du wirst reicher! Zumindest vorübergehend …
Der Bundesregierung ist das aber noch nicht genug. Je reicher Du bist, desto mehr kann sie Dich belasten. Und Geld wird jede Menge benötigt.
Die Bundesregierung übernimmt nicht nur den Lastenausgleich für Klimaschäden auf der ganzen Welt, der eigentlich Aufgabe der UNO ist.
Sie möchte auch gern die Kosten der Kriegsschäden tragen, die in der Ukraine entstanden sind und noch entstehen. Wie sie das finanzieren möchte, verrät DGB-Chefin Yasmin Fahimi (SPD): durch einen Lastenausgleich.
Nein, es sind nicht reiche Ukrainer gemeint.
Deutsche, die für ihre finanzielle Absicherung im Alter hart gearbeitet haben, sollen das bezahlen.
Und sehr wahrscheinlich kommt das Geld sowieso nie dort an wo es angeblich ankommen soll, sondern wird wieder über windige Konstrukte an andere Empfänger umgeleitet. Wer den Fall FTX genauer untersucht, der weiß wovon ich rede.
Zu einer vollständigen Enteignung wird es wohl nicht kommen.
Die Belastungen könnten jedoch so hoch werden, dass nicht wenige Eigenheimbesitzer ihr Haus am Ende doch verkaufen müssen.
Lastenausgleich heimlich geplant & umgesetzt
Dass die Wahrscheinlichkeit einer Neuauflage des Lastenausgleichs hoch ist, erkennt man aktuell deutlich.
2022 hat die Bundesregierung im Rahmen eines Zensus eine Bestandsaufnahme durchgeführt und mit einer Reform der Grundsteuer das Immobilienvermögen neu bewertet.
In den meisten Fällen ist die Immobilie jetzt zumindest für den Staat mehr wert. Der Verkehrswert ist dadurch jedoch nicht gestiegen.
Weiterhin wird bereits ein zentrales Immobilienregister und ein europäisches Vermögensregister gefordert.
Wie hoch könnte der Lastenausgleich 2024 ausfallen?
Auf der Basis des Lastenausgleichsgesetzes ergibt sich eine teuflische Rechnung. Nehmen wir an, Dein Haus hat einen Wert von 600.000 Euro. Durch die neue Bewertung sind es jetzt 800.000 Euro.
Wenn wir die Grundlage des Lastenausgleichsgesetzes von 1952 nehmen, möchte der Staat vielleicht schon 2024 von Dir die Hälfte des Immobilienvermögens, zahlbar über 30 Jahre.
Dies bedeutet, 400.000 Euro gehen an den Fiskus, 13.333 Euro pro Jahr, 1.111 Euro pro Monat – 30 Jahre lang.
Eigentlich wurden die Daten anonym vom Statistischen Bundesamt erhoben.
Der Mieterbund empfahl Vermietern jedoch, die Angaben zu ihren Mietern korrekt auszufüllen. Die Daten wurden mit den Meldeämtern abgeglichen. Es sollen harte Sanktionen für Falschangaben gedroht haben.
So richtig nach Anonymität klingt das nicht.
Zudem gibt es die neue Grundsteuer, die dann ab 2025 gilt. Die Neubewertung durch den Zensus gibt eine ausreichende Basis, um einen Lastenausgleich à la 1952 aufleben zu lassen.
Vielleicht sind die Zahlen am Ende kleiner wie oben im Beispiel angedeutet, das bedeutet aber nicht, dass Du dieses Risiko akzeptieren und hinnehmen musst.
Im weiteren Verlauf stellen wir Dir ein paar potenzielle Lösungen vor.
Wie realistisch ist ein neuer Lastenausgleich?
Ob dieser Lastenausgleich 2024 kommt, ist nicht sicher vorherzusagen.
Auf jeden Fall hat die Bundesregierung alle Grundlagen geschaffen, um eine teilweise Enteignung vorzunehmen und somit kann man sagen, dass ein Lastenausgleich geplant ist.
Gründe gibt es einige:
- Die Maßnahme ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das bestätigt die SPD-nahe Hans-Böckler-Stiftung in einer Analyse.
- Aktuell ist nicht klar, wie schlimm die aktuellen Krisen noch werden. Das Tal wurde bisher nicht erreicht.
- Schon heute gibt es eine schleichende Enteignung, durch höhere Steuereinnahmen infolge der Inflation.
- Die Zukunft des Euro ist ungewiss. Keiner kann ausschließen, dass mal ein größeres Land als Griechenland kollabiert. Ländern wie Italien fehlt das Instrument der Abwertung ihrer Währung.
- Konträre Meinungen werden immer weniger zugelassen. Politik entzieht sich damit einer sachlichen Auseinandersetzung. Sie verunglimpft Menschen mit einer anderen Meinung, um einen Wettstreit um die besten Argumente zu unterbinden.
Sicher ist, dass die gesetzlichen Grundlagen zu einem Lastenausgleich bereits geschaffen wurden.
Die Daten für die Durchsetzung wurden bereits erhoben – ohne, dass es die meisten Immobilienbesitzer wirklich ahnten.
Ob der Lastenausgleich wirklich kommt, wird von einigen Punkten abhängen. Er könnte viel Staub in der Öffentlichkeit aufwirbeln, denn es sind nicht nur ein „paar Reiche“ betroffen.
Es geht hier um die Besteuerung der breiten Mittelschicht, also das Rückgrat dieses Staates.
Zunächst werden wohl Maßnahmen ausgeschöpft, die weniger Aufmerksamkeit erwecken.
Zudem ist es schwer vorstellbar, dass ein FDP-Finanzminister seiner eigenen Partei in den Rücken fallen will. 2025 wird gewählt.
Wir sollten dann nicht vergessen, dass Lindner zumindest die Grundlage für eine mögliche Enteignung von Eigenheimbesitzern mitgestaltet hat.
So wird sich die Bundesregierung in den kommenden zwei, drei Jahren wohl nicht für einen Lastenausgleich entscheiden.
Die Grundlage wurde jedoch gelegt und wir wissen nicht, wie stark der Haushalt in Zukunft unter Druck gerät.
Es muss auch nicht unbedingt ein Lastenausgleich sein, mit dem der Staat seine Finanzen aufbessert.
Alternativ kommen auch Vermögensabgaben, Steuern für Reiche (das sind laut Bundesfinanzministerium Menschen mit einem monatlichen Einkommen von 5.234 Euro (2023) oder die weitere Vermögensvernichtung, etwa durch Inflation, infrage.
Allein die Tatsache, dass die Möglichkeiten bestehen, sollte Dir zu denken geben.
Noch bleibt Zeit, Dein Vermögen in Sicherheit zu bringen.
Danke Ralf für den tollen Bericht😃👍.
Sehr gerne, Julia!
Danke! Sehr informativ!!!
Sehr gerne, Manfred!
Sehr informativ und interessant, danke Ralf für die Recherche 🙂 .
Sehr gerne, Birgit!
Hej Ralf,
das deckt sich mit meinen Recherchen und Überlegungen.
Was mich hoffen lässt, ist, dass ein solches Szenario wahrscheinlich mit einem Zusammenbruch des Immobilienmarktes und in dessen Folge natürlich auch mit einer Destabilisierung der Finanzmärkte einhergehen wird. Du drehst an einer Schraube und das komplette System fliegt Dir um die Ohren - was gewollt sein könnte!
Beste Grüße von Udo.
Hallo Udo, vielen Dank! Auf alle Fälle wird dies nicht stabilisierend wirken, ob es deswegen zu einem "Zusammenbrechen" der Märkte kommt, bezweifle ich jedoch. 1. wurde das schon einmal "sehr erfolgreich durchgezogen". 2. ist Deutschland nicht (mehr) so wichtig, wie es oft gemeint wird. 3. Ist dies nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zum "Ziel", denn 4. Werden Immobilien zukünftig durch "CO2 begündete Machenschaften" voraussichtlich "danach" tendenziell auf Null gebracht werden, um damit den "Vermögenstransfer" vollends abzuschliessen. Beste Grüße