"Asset Protektion" - Teil 2
4 Möglichkeiten sich gegen den Lastenausgleich für Immobilien in Deutschland zu schützen
Wenn Du noch Immobilien in Deutschland hast und diese auch nicht verkaufen möchtest, dann sind die Optionen leider nicht so einfach.
Das ist wichtig zu verstehen: Bei keiner Option gibt es eine 100% Garantie, dass diese auch wirklich im Falle eines Lastenausgleiches funktioniert.
Wichtig ist es zunächst, das Konzept zwischen Eigentum und Besitz zu verstehen.
Eine Immobilie können wir immer besitzen, ob wir aber auch Eigentümer sein möchten ist die andere Frage. Mit verschiedenen Rechtsformen ist es möglich nicht mehr Eigentümer einer Immobilie zu sein aber diese voll zu kontrollieren, also zu besitzen.
Ein potenzieller Lastenausgleich wird sicherlich den Eigentümer treffen und nicht die Besitzer (wie Mieter).
Und dann stellt sich die Frage ob alle Eigentümer gleichbehandelt werden und vom Lastenausgleich betroffen sind, oder ob es Eigentümer geben wird die davon nicht betroffen sein werden (z.B. gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften, etc.).
Folgende Optionen kannst Du aber weiter untersuchen.
1. Stiftung
Du kannst darüber nachdenken, Dein Immobilienvermögen in eine Stiftung einzubringen. Die Stiftung wird Eigentümer und Du nur noch Besitzer.
Leider ist diese Option für die meisten nicht einfach umzusetzen. Von daher kommt diese Lösung nur in wenigen Fällen in Frage.
2. Verein
Immobilien können auch in einen Verein eingebracht werden (Eigentümer) und die Gründungsväter ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauch erhalten. Im eigens kontrollierten Vereinsheim lässt es sich sicherlich auch sehr gut leben.
Beim Verein muss man aber sehr auf die Ausgestaltung der Statuten achten. Wer hier Fehler begeht, dem droht eine Übernahme von anderen Mitgliedern. Ein Verein kann eine Lösung sein, ist es aber nicht immer.
3. Genossenschaft
Eine Genossenschaft kann Dir helfen Deine Steuern und die Eigentumsverhältnisse zu optimieren.
Es ist für viele die bessere Lösung im Vergleich zur Stiftung oder Vereins in Deutschland. Aber auch diese Lösung ist nicht für jeden interessant.
Mehr zur Genossenschaft & Formular zur Gründung
3. US-Firma
Eine US LLC kann in Deutschland durchaus zum Halten von Immobilien genutzt werden. Hierfür ist es wichtig, dass die US LLC als Personengesellschaft anerkannt wird, sodass Du Immobilien steuerfrei übertragen kannst.
Durch die US LLC hast Du keine steuerlichen Vorteile, aber zivilrechtliche und im Bereich des Völkerrechts. Seit 1954 existiert der „Freundschaftsvertrag“ zwischen den USA und BRD.
Durch diesen Vertrag könnte es extrem schwer werden Eigentum innerhalb der BRD von US-Personen zu enteignen (Absatz V 4). Aber auch hierfür gibt es keine 100% Garantie.
Die Frage ist ob die BRD die 100% Kontrolle der US-Firma einer nicht US-Person (Deutscher) akzeptiert und man sich trotzdem auf den Freundschaftsvertrag berufen kann.
4. Kombinationen
Natürlich ist es auch möglich mehrere Lösungen miteinander zu kombinieren. Besitz ist nicht gleich Eigentum. Du kannst ein Haus besitzen (Pacht / Miete), bist aber nicht der Eigentümer.
Natürlich muss immer erst festgestellt werden ob der Vorgang Sinn macht und ob Du mehr Nutzen/Ertrag als Aufwand/Kosten damit generierst.
Hierdurch ergeben sich viele Kombinationen wie zum Beispiel:
Stiftung (Eigentümer) -> verpachtet Haus an -> von Dir kontrollierten Verein
Stiftung (Eigentümer) -> verpachtet Haus an -> von Dir kontrollierte Genossenschaft
US LLC (Eigentümer) -> verpachtet Haus an -> von Dir kontrollierte Genossenschaft
Verein (Eigentümer) von Dir kontrolliert -> verpachtet Haus an -> zweiten von Dir kontrollierten Verein
etc.
Auswandern
Die bisher effektivste Form des Schutzes vor dem Verwaltungskonstrukt BRD ist die Auswanderung und klare „Abmeldung ins Ausland“.
Natürlich kommt diese Lösung nicht für alle in Frage, es ist aber dennoch eine sehr gute Lösung, wenn man es satthat, die Fette Henne weiter zu unterstützen.
Wichtig bei einer Auswanderung ist es natürlich alle bestehenden Vermögenswerte aus Deutschland abzuziehen.
Nur so gibt es nichts mehr bei Dir zu holen.
Dazu würde auch gehören, dass Du bestehendes Immobilieneigentum in DE liquidierst (oder in andere Konstrukte überführst).
Aber auch hier könnte der neue Lastenausgleich rückwirkend angewendet werden oder auch Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland betreffen. (vor allem die „anderen Konstrukte“ betreffend)
Bei einer „Auswanderung mit Liquidierung“ wäre es sicherlich am leichtesten möglich, derartige „Enteignungs-Maßnahmen“ dauerhaft zu verhindern.
Natürlich wäre die „Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft“ wohl der effektivste Schritt, den jemand gehen kann.
„Notwendig“ ist er in den meisten Fällen nicht.
danke, sehr interessant, auch wenn es mich nicht betrifft, ebenso der gestrige Post, wo meine Antwort verschwunden ist ;-), auch danke für beide Beiträge und schöne Weihnachten für uns alle :-)) liebe Grüße Birgit